VERBOT DER BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER WÄHREND DER WM 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern Sie daran, dass in Übereinstimmung mit dem Präsidialerlass Nr. 202 vom 9. Mai 2017 „In Bezug auf den Einsatz von verstärkten Sicherheitsmaßnahmen während der FIFA WM 2018 in Russland und dem FIFA Konföderationen-Pokal 2017“ in der Zeit vom 25.Mai bis 25. Juli 2018 wird ein vollständiges Verbot der Beförderung gefährlicher Güter aller Gefahrenklassen besteht. Dies gilt in alle Orten in denen die WM-Spiele ausgetragen werden, nämlich Wolgograd, Jekaterinburg, Kasan, Kaliningrad, Moskau, Nischni Nowgorod, Rostow-am-Don, St. -Peterburg, Samara, Saransk, Sotschi bestehen.

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